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§6a HKV UVI-Berichte

§6a Heizkostenverordnung: Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)

Section titled “§6a Heizkostenverordnung: Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)”

Die Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Gebäudeeigentümer seit 2022, Mietern monatliche Verbrauchsinformationen (UVI) zur Verfügung zu stellen, sofern fernablesbare Zähler installiert sind. Dies erhöht die Transparenz und soll zu Energieeinsparungen anregen. HAUSMETER muss diese Funktion als Kerndienstleistung anbieten, um für unsere Kunden (Eigentümer, Hausverwaltungen) Rechtssicherheit zu schaffen und deren gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Die Nichterfüllung kann zu Kürzungsrechten der Mieter bei der Heizkostenabrechnung führen.

  1. Frist: Monatliche Bereitstellung.
  2. Empfänger: Alle Mieter mit fernablesbarer Ausstattung.
  3. Inhalt (Pflicht):
    • Verbrauch von Heizung und Warmwasser im letzten Monat.
    • Vergleich des Verbrauchs mit dem Vormonat und dem gleichen Monat des Vorjahres.
    • Vergleich mit dem Durchschnittsverbrauch eines normierten oder vergleichbaren Nutzers.
  • Datengrundlage: meter_readings für die monatlichen Werte.
  • Prozess: Ein monatlicher uvi_dispatch_run sammelt die Daten, generiert die uvi_reports und stößt den postalischen Versand an.
  • Entitäten: uvi_reports, uvi_dispatch_runs, uvi_dispatch_items.